BAföG - Glossar
Hochschule (§ 2 Abs. 1 Nr. 5, VwV 2.1.19)
"Hochschulen bereiten auf Tätigkeiten vor, die die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden oder die Fähigkeit zu künstlerischer Gestaltung erfordern. Voraussetzung der Zulassung ist der Nachweis der für das gewählte Studium erforderlichen Qualifikation (insbesondere allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife). Der Begriff Hochschule im Sinne dieses Gesetzes umfasst Hochschulen jeder Art (Universitäten, Technische Hochschulen, Pädagogische Hochschulen, Sporthochschulen, Kunsthochschulen, Fachhochschulen) und jeder Organisationsform (auch kooperative und integrierte Gesamthochschulen)." (Definition aus den BAföG-Verwaltungsvorschriften)Die Ausbildung an einer Hochschule kann mit BAföG gefördert werden. Dies gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für eine Ausbildung im Ausland.
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