BAföG - Glossar

Geschwister und ihre Auswirkung auf das BAföG

Bei der Anrechnung des Einkommens der Eltern wird für weitere Kinder, also Eure Geschwister, ein zusätzlicher Freibetrag gewährt. Dies gilt selbst dann, wenn es sich lediglich um Halbgeschwister handelt. Voraussetzung ist allerdings, dass der Einkommensbezieher sie in seinen Haushalt aufgenommen hat. Haben die Kinder eigenes Einkommen, so wird dieses auf den Freibetrag angerechnet.

Befinden sich Kinder in einer Ausbildung, die mit BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe gefördert werden kann, so ist ein Freibetrag nicht vorgesehen. Stattdessen wird das anrechenbare Einkommen der Eltern bei Euch und dem betreffenden Bruder oder der Schwester zu gleichen Teilen angerechnet.

Mehr dazu: Artikel Wie Geschwister die BAföG-Förderung beeinflussen

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