BAföG - Glossar
Förderungsdauer (§ 15)
Ausbildungsförderung wird vom Beginn desMonats an geleistet, in dem die Ausbildungaufgenommen wird (vorausgesetzt, der Antragwird spätestens in diesem Monat gestellt).Schulausbildungen werden bis zumAbschluss gefördert, bei Studiengängen istdie Förderungsdauer abhängig von der Förderungshöchstdauer,die sich nach der Regelstudienzeitrichtet.
In bestimmten Fällenkann auch bei Überschreiten der Förderungshöchstdauernoch Förderung in Anspruchgenommen werden. Außerdem gibtes die Möglichkeit der Studienabschlusshilfe.
Mehr dazu: Artikel "Förderungsdauer und Überschreiten der Förderungshöchstdauer"
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