BAföG - Glossar

Förderungsart (§ 17)

Ausbildungsförderung kann je nach Ausbildungssituationals Vollzuschuss, je zur Hälfteals Zuschuss und unverzinsliches Staatsdarlehenoder als verzinsliches Bankdarlehengeleistet werden.

Mehr dazu: Artikel zu den Förderungsarten

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