BAföG - Glossar

Förderungshöchstdauer (FHD) (§ 15a)

Bei Studiengängen richtet sich die Dauerder Förderung nach der Förderungshöchstdauer.Diese ist i.a. abhängig von der Regelstudienzeit nach § 10 Abs. 2 des Hochschulrahmengesetzes oder einer vergleichbaren Festsetzung. (Meist gibt es einen entsprechenden Hinweis in der Studien- oder Prüfungsordnung des jeweiligen Studienganges.) Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungenkommt auch eine längere Förderungin Betracht.

Nach dem Ende der FHD steht noch die Hilfe zum Studienabschluss zur Verfügung.

Mehr dazu: Artikel Förderungsdauer und Überschreitung der Förderungshöchstdauer

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