BAföG - Glossar

Einkommensanrechnung (§§ 21-25)

Euer eigenes Einkommen, das Einkommen Eures Ehegatten und das Einkommen Eurer Eltern wird (in dieserReihenfolge) auf den BAföG-Bedarf angerechnet.

Wird Euren Eltern für Eure Geschwister oder einen (neuen) Ehegatten ein zusätzlicher Freibetrag gewährt, so wird auch auf diesen das Einkommen der betreffenden Person angerechnet.

Mehr dazu: Artikel "Einkommensanrechnung allgemein" (dort auch Verweis auf Detailartikel zum Einkommen der Eltern und des BAföG-Empfängers)

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