BAföG - Glossar

Darlehensteilerlass (§ 18b)

Wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt,kann Teile des erhaltenen Staatsdarlehenserlassen bekommen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass das Darlehen vorzeitig zurückgezahlt wird. Alle, die ihre Ausbildung bis zum 31.12.2012 abschließen, können außerdem vom Teilerlass profitieren, der bei einer hervorragenden Abschlussnote und/oder einem zügigen Studium gewährt wird. Der Teilerlass wegen Kindeserziehung wurde zum 31.12.2009 abgeschafft.

Der Teilerlass muss beim Bundesverwaltungsamtbeantragt werden.

Mehr dazu: Artikel "BAföG-Rückzahlung"

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