BAföG - Glossar
Bescheid
Nachdem das zuständige BAföG-Amt den Antrag fertig bearbeitet hat, gibt es als Ergebnis dieser Bemühungen einen Bescheid. Aus diesem geht hervor, wie viel BAföG Ihr bekommen werdet.Im Bescheid wird zunächst der BAföG-Bedarf bestimmt. Von diesem wird dann das anzurechnende Einkommen bzw. Vermögen abgezogen. Wichtig: Ihr seid verpflichtet, den Bescheid sorgfältig zu prüfen. Entdeckt Ihr einen Fehler, der Euch zu Unrecht begünstigt, müsst Ihr diesen melden.
Stellt sich heraus, dass ein Bescheid nicht richtig war, so kann er unter bestimmten Voraussetzungen aufgehoben werden. Die Folge ist, dass dann auch zu Unrecht gezahlte Leistungen zurückgefordert werden können. Leistet das BAföG-Amt Förderbeträge auf der Grundlage von Tatsachen, die noch nicht feststehen (z. B. einer Einkommensprognose), so wird in bestimmten gesetzlichen vorgesehenen Fällen »unter dem Vorbehalt der Rückforderung« geleistet. Dies erleichtert dem Amt später die Korrektur des Bescheides, wenn die endgültigen Verhältnisse feststehen.
Seid Ihr der Meinung, dass Euer Bescheid Euch zu Unrecht benachteiligt, solltet Ihr versuchen, das Problem persönlich im BAföG-Amt zu klären. Führt dies nicht zum Erfolg, könnt Ihr innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides Widerspruch gegen ihn einlegen (vgl. Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Bescheid).
Ändert sich während des Bewilligungszeitraums ein für die Förderung maßgeblicher Umstand, so müsst Ihr dies dem BAföG-Amt melden. Der Bescheid wird dann entsprechend geändert.
In bestimmten Fällen kann ein sog. Vorabentscheid beantragt werden.
Mehr dazu: Wenn Ihr Euren Bescheid nachrechnen wollt, nutzt einfach den BAföG-Rechner. Ansonsten könnte auch noch der Artikel "Aufhebung von begünstigenden BAföG-Bescheiden und Erstattung von Förderbeträgen" interessant sein.
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