BAföG - Glossar

Berufsoberschule (VwV 2.1.13)

Im Sinne des BAföG gilt:

Die Auszubildenden an den Berufsoberschulen in Bayern, in der Oberstufe der Berufsoberschulen in Baden-Württemberg und in den Klassen 13 der Berufsoberschulen in Niedersachsen sind den Auszubildenden an Kollegs gleichgestellt. Die Auszubildenden in den als Vorstufe eingerichteten einjährigen Klassen an den Berufsoberschulen in Bayern sind den Auszubildenden an Berufsaufbauschulen gleichgestellt.


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