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BAföG von A bis Z

Berufsaufbauschule (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 und 3, VwV 2.1.10 und § 7 Abs. 2 Nr. 4)

Die Berufsaufbauschule ist eine Schule, die neben einer Berufsschule oder nach erfüllter Berufsschulpflicht von Jugendlichen besucht wird, die in einer Berufsausbildung stehen oder eine solche abgeschlossen haben. Sie vermittelt eine über das Ziel der Berufsschule hinausgehende allgemeine und fachtheoretische Bildung und führt zu einem mittleren Bildungsabschluss. Der Bildungsgang umfasst in Vollzeitform mindestens ein Jahr, in Teilzeitform einen entsprechend längeren Zeitraum. Die Fachoberschulklassen 11 und 12 im Land Berlin, deren Besuch den Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, gelten als Berufsaufbauschule. (Definition aus den BAföG-Verwaltungsvorschriften)

Der Besuch einer Berufsaufbauschule ist förderungsfähig. Ermöglicht der Abschluss an der Berufsaufbauschule den Besuch einer anderen Ausbildungsstätte, kann die Ausbildung an dieser Ausbildungsstätte als weitere Ausbildung gefördert werden.

Die Auszubildenden in den als Vorstufe eingerichteten einjährigen Klassen an den Berufsoberschulen in Bayern sind den Auszubildenden an Berufsaufbauschulen gleichgestellt.

Mehr dazu: Artikel Förderungsfähigkeit von ersten und weiteren Ausbildungen nach dem BAföG und Artikel Schüler-BAföG





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