BAföG - Glossar

BAföG-Bedarf (§§ 12-14a)

Der Bedarf ist der maximale Förderbetrag, mit dem Auszubildende rechnen können. Er setzt sich im Idealfall aus einem Grundbedarf, einer Wohnpauschaleund einem Kranken- und Pflegeversicherungszuschlagzusammen. Wer Kinder unter 10 Jahren im eigenen Haushalt betreut, erhält darüber hinaus einen Kinderbetreuungszuschlag. Die Höhe des Grundbedarfs richtet sich nach der Art der Ausbildungsstätte, die man besucht,und bei bestimmten Schülergruppen außerdem danach, ob sie während der Ausbildung bei den Eltern wohnen oder nicht.

Auf den Bedarf wird ggfls. Einkommen des Auszubildenden, seiner Eltern und seines Ehegatten oder Lebenspartners angerechnet. Beim Auszubildenden selbst kann außerdem Vermögen zu einer Kürzung des Förderbetrages führen.

Mehr dazu: Artikel "Bedarfsberechnung - BAföG-Bedarf "

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