BAföG - Glossar

Ausbildung, weitere (§ 7 Abs. 2)

Nur in eng begrenzten Ausnahmefällenkann nach Ausschöpfung des Grundanspruchsauf Ausbildungsförderung noch eineeinzige weitere Ausbildung gefördert werden. Dies kann, muss aber nicht zwangsläufig, die zweite Ausbildung sein.

Wichtig dabei: Eine Ausbildung im dualenSystem (Lehre) ist nicht BAföG-förderungsfähig ist und wird daher weder bei der Frage berücksichtigt, ob der Grundanspruch ausgeschöpft ist, noch kann sie "weitere Ausbildung" sein.

Mehr dazu: Fälle, in denen auch zwei BAföG-förderungsfähige Ausbildungen durch BAföG gefördert werden und im Artikel Förderungsfähigkeit von ersten und weiteren Ausbildungen nach dem BAföG

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