BAföG - Glossar

Ausbildung, erste (§ 7 Abs. 1)

Der Grundanspruch auf BAföG umfasst dieweiterführende allgemein bildende Ausbildungsowie mindestens drei Schul- oderStudienjahre berufsbildende Ausbildung biszu einem berufsqualifizierenden Abschluss.

Die erste Ausbildung wird immer gefördert.Allerdings kann der Grundanspruch auf BAföGauch erst nach Abschluss zweier berufsbildenderAusbildungen ausgeschöpftsein. Der Begriff der Erstausbildung ist vondaher etwas irreführend. Er begrenzt denGrundanspruch nicht auf die erste Ausbildung,sondern dient der Abgrenzung zurweiteren Ausbildung, die über den Grundanspruchhinausgeht und nur in eng begrenztenAusnahmefällen gefördert werdenkann.

Mehr dazu: Artikel Förderungsfähigkeit von ersten und weiteren Ausbildungen nach dem BAföG

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