BAföG - Glossar
Ausbildung, berufsbildende (§ 7 Abs. 1)
Ausbildungsförderung wird zumindest fürdrei Schul- oder Studienjahre berufsbildendeAusbildung im Sinne der §§ 2 und 3 BAföGbis zu einem daran anschließenden berufsqualifizierendenAbschluss geleistet. DieFörderung im Rahmen dieses Grundanspruchsist nicht zwangsläufig auf eine einzigeAusbildung beschränkt.Mehr dazu: Artikel Förderungsfähigkeit von ersten und weiteren Ausbildungen nach dem BAföG
« Zurück
» Suche im Hochschullexikon/Glossar (inkl. BAföG)
» Liste aller Begriffe im BAföG-Glossar
» Liste aller Begriffe im Hochschullexikon/Glossar
Diese Seite verlinken »
![[M] Studis Online mit einem Bild von Udo Kroener - fotolia.com BAföG-Rechner](http://www.studis-online.de/Bilder/bafoegrechner312x110.jpg)


