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BAföG von A bis Z

Ausbildung, andere (§ 7 Abs. 3)

Wer nach einem Fachrichtungswechsel oder einem Ausbildungsabbruch eine andere Ausbildung beginnt, kann nur dann weiterhin oder erstmals BAföG erhalten, wenn der Wechsel oder Abbruch aus einem der gesetzlich anerkannten Gründen erfolgt ist.

Mehr dazu: Artikel Förderung nach Fachrichtungswechsel und Studienabbruch





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