BAföG - Glossar

Ausbildung, allgemeinbildende (§ 7 Abs. 1)

Allgemein bildend ist eine Ausbildung, wenn sie ausschließlich auf einen Abschluss des allgemeinen Schulwesens abzielt, also auf den Hauptschul- oder Realschulabschluss, die Fachhochschulreife oder die fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife.

Ausbildungsförderung kann für eine solche Ausbildung nur unter bestimmten engen Voraussetzungen und erst ab Klasse 10 geleistet werden.

Wer eine weiterführende allgemein bildende Ausbildung (an bestimmten Ausbildungsstätten) auf dem Zweiten Bildungsweg absolviert, kann dagegen immer mit einer Förderung rechnen.


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