BAföG - Glossar

Ausbildung, allgemeinbildende (§ 7 Abs. 1)

Allgemein bildend ist eine Ausbildung, wennsie ausschließlich auf einen Abschluss desallgemeinen Schulwesens abzielt, also aufden Hauptschul- oder Realschulabschluss,die Fachhochschulreife oder die fachgebundeneoder allgemeine Hochschulreife.

Ausbildungsförderung kann für eine solcheAusbildung nur unter bestimmten engenVoraussetzungen und erst ab Klasse 10 geleistetwerden.

Wer eine weiterführende allgemein bildendeAusbildung (an bestimmten Ausbildungsstätten)auf dem Zweiten Bildungsweg absolviert,kann dagegen immer mit einerFörderung rechnen.


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