BAföG - Glossar

Akademie (aus Sicht des BAföG) (§ 2 Abs. 1 Nr. 5, VwV 2.1.18)

"Akademien sind berufliche Ausbildungstätten, die nach Erwerb eines mittleren Bildungsabschlusses sowie nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung, nach einem zweijährigen Praktikum oder nach mehrjähriger beruflicher Tätigkeit besucht werden können. Der Bildungsgang dauert bei täglichem Unterricht mindestens fünf Halbjahre und führt zu einem gehobenen Berufsabschluss, der mit Bestehen einer staatlichen Prüfung erreicht wird. Akademien sind auch die Berufsakademien sowie die Fachakademien in Bayern." (Definition aus den BAföG-Verwaltungsvorschriften)

Die Ausbildung an einer Akademie kann mit BAföG gefördert werden. Dies gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für eine Ausbildung im Ausland. Es gelten weitestgehend die gleichen Regelungen wie für Studierende an Hochschulen.

Für Berufsakademien gilt: Eine BAföG-Förderung ist (außer in Hessen und Niedersachsen, Hamburg unklar) zwar grundsätzlich möglich, wirkt sich jedoch regelmäßig nur bei Geschwistern aus, die BAföG beantragen wollen, weil die Ausbildungsvergütung meist über den BAföG-Bedarfssätzen liegt. Mehr dazu im Artikel »Das duale Studium als Erstausbildung« unter Punkt 6g).


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