BAföG - FAQ
BAföG - Gesetz und Verwaltungsvorschriften
Gesetz Stand Dezember 2004, Verwaltungsvorschriften Stand 20.12.2001
Als besonderen Service hat Studis Online das BAföG-Gesetz inkl. der Verwaltungsvorschriften (VwV) webbasiert zugänglich gemacht. Die BAföG-VwV ist eine Sammlung von Auslegungsvorschriften des Bundesministeriums zum BAföG, die für die BAföG-Ämter bindend ist, nicht aber für Gerichte. Das Ganze hier ist also eher für Leute, die sich schon auskennen, da man zumindest grob wissen sollte, in welchem Gesetzesparagraphen welche Dinge abgehandelt werden.Wichtig: Das Gesetz liegt hier in der bis 31.12.2007 gültigen Fassung vor, die - bis auf wenige Ausnahmen (sind an der jeweiligen Stelle genannt) - seit 08.12.2004 in Kraft war. Einige Regelungen bleiben noch bis 30.09.2008 relevant (vgl. Übergangsvorschriften im neuen Gesetz; das komplette ab 01.01.2008 gültige Gesetz siehe hier). Die Verwaltungsvorschriften entsprechen der Fassung nach Einarbeitung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföGÄndVwV 2001) vom 20.12.2001. Sie wurde - weil sich 2004 nur wenige Dinge geändert hatten - mit der Gesetzesänderung 2004 nicht angepasst.
Wir haben auch noch ältere Fassungen des BAföG im Angebot:
» Fassung gültig von April 2001 bis November 2004
» Fassung gültig bis März 2001
Hinweis: Für die Richtigkeit der auf diesen Seiten zur Verfügung gestellten Informationen, insbesondere der Gesetzesparagraphen, kann keine Verantwortung übernommen werden. Im Zweifelsfalle sind immer offizielle Unterlagen zu Rate zu ziehen, eine Berufung auf diese Seiten ist nicht ratenswert. Sie sollen lediglich zur ersten Information dienen.
Übersicht
§ 1 Grundsatz
Abschnitt I: Förderungsfähige Ausbildung
§ 2 Ausbildungsstätten
§ 3 Fernunterricht
§ 4 Ausbildung im Inland
§ 5 Ausbildung im Ausland
§ 5a Unberücksichtigte Ausbildungszeiten
§ 6 Förderung der Deutschen im Ausland
§ 7 Erstausbildung, weitere Ausbildung
Abschnitt II: Persönliche Voraussetzungen
§ 8 Staatsangehörigkeit
§ 9 Eignung
§ 10 Alter
Abschnitt III: Leistungen
§ 11 Umfang der Ausbildungsförderung
§ 12 Bedarf für Schüler
§ 13 Bedarf für Studierende
§ 13a Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag
§ 14 Bedarf für Praktikanten
§ 14a Zusatzleistungen in Härtefällen
§ 15 Förderungsdauer
§ 15a Förderungshöchstdauer
§ 15b Aufnahme und Beendigung der Ausbildung
§ 16 Förderungsdauer im Ausland
§ 17 Förderungsarten
§ 18 Darlehensbedingungen
§ 18a Einkommensabhängige Rückzahlung
§ 18b Teilerlaß des Darlehens
§ 18c Bankdarlehen
§ 18d Deutsche Ausgleichsbank
§ 19 Aufrechnung
§ 20 Rückzahlungspflicht
Abschnitt IV: Einkommensanrechnung
§ 21 Einkommensbegriff
§ 22 Berechnungszeitraum für das Einkommen des Auszubildenden
§ 23 Freibeträge vom Einkommen des Auszubildenden
§ 24 Berechnungszeitraum für das Einkommen der Eltern und des Ehegatten
§ 25 Freibeträge vom Einkommen der Eltern und des Ehegatten
Abschnitt V: Vermögensanrechnung
§ 26 Umfang der Vermögensanrechnung
§ 27 Vermögensbegriff
§ 28 Wertbestimmung des Vermögens
§ 29 Freibeträge vom Vermögen
§ 30 Monatlicher Anrechnungsbetrag
Abschnitt VI:
§ 35 Anpassung der Bedarfssätze und Freibeträge
Abschnitt VII: Vorausleistung und Übergang
§ 36 Vorausleistung von Ausbildungsförderung
§ 37 Übergang von Unterhaltsansprüchen
§ 38 Übergang von anderen Ansprüchen
Abschnitt VIII: Organisation
§ 39 Auftragsverwaltung
§ 40 Ämter für Ausbildungsförderung
§ 40a Landesämter für Ausbildungsförderung
§ 41 Aufgaben der Ämter für Ausbildungsförderung
§ 44 Beirat für Ausbildungsförderung
Abschnitt IX: Verfahren
§ 45 Örtliche Zuständigkeit
§ 45a Wechsel in der Zuständigkeit
§ 46 Antrag
§ 47 Auskunftspflichten
§ 47a Ersatzpflicht des Ehegatten und der Eltern
§ 48 Mitwirkung von Ausbildungsstätten
§ 49 Feststellung der Voraussetzungen der Förderung im Ausland
§ 50 Bescheid
§ 51 Zahlweise
§ 53 Änderung des Bescheides
§ 54 Rechtsweg
§ 55 Statistik
Abschnitt X:
§ 56 Aufbringung der Mittel
Abschnitt XI: Bußgeldvorschriften, Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 58 Ordnungswidrigkeiten
§ 60 Opfer politischer Verfolgung durch SED-Unrecht
§ 65 Weitergeltende Vorschriften
§ 66a Übergangsvorschrift
§ 68 Inkrafttreten (nicht verlinkt)
Nicht aufgeführte Paragraphen wurden aufgehoben (mit der letzten Änderung wurden die §§ 42, 43, 63, 64 und 66 aufgehoben).
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