BAföG - FAQ

BAföG - Gesetz und Verwaltungsvorschriften
Fassung, die bis Ende März 2001 gültig war

Als besonderen Service haben wir das BAföG-Gesetz inkl. der Verwaltungsvorschriften (VwV) webbasiert zugänglich gemacht. Die BAföG-VwV ist eine Sammlung von Auslegungsvorschriften des Bundesministeriums zum BAföG, die für die BAföG-Ämter bindend ist, nicht aber für Gerichte. Das ganze hier ist also eher für Leute, die sich schon auskennen, da man zumindest grob wissen sollte, in welchem Gesertzesparagraphen welche Dinge abgehandelt werden.

Hinweise: Wenn Ihr Euch fragt, warum die Nummerierung manchmal Lücken aufweist: die aufgehobenen Paragraphen, Absätze etc. haben wir weggelassen. "Tz" steht für Teilzeichen, die Nummerierung der Verwaltungsvorschriften.

Achtung: Es handelt sich hier um das "alte" BAföG-Gesetz, das bis zum März 2001 in Kraft war. Die aktuelle Fassung findet Ihr hier.



Hinweis: Für die Richtigkeit der auf diesen Seiten zur Verfügung gestellten Informationen, insbesondere der Gesetzesparagraphen, kann keine Verantwortung übernommen werden. Im Zweifelsfalle sind immer offizielle Unterlagen zu Rate zu ziehen, eine Berufung auf diese Seiten ist nicht ratenswert. Sie sollen lediglich zur ersten Information dienen.



Übersicht
§1 Grundsatz 

Abschnitt I: Förderungsfähige Ausbildung
§2 Ausbildungsstätten
§3 Fernunterricht
§4 Ausbildung im Inland
§5 Ausbildung im Ausland
§5a Unberücksichtigte Ausbildungszeiten
§6 Förderung der Deutschen im Ausland
§7 Erstausbildung, weitere Ausbildung

Abschnitt II: Persönliche Voraussetzungen
§8 Staatsangehörigkeit
§9 Eignung
§10 Alter

Abschnitt III: Leistungen
§11 Umfang der Ausbildungsförderung
§12 Bedarf für Schüler
§13 Bedarf für Studierende
§13a Pflegeversicherungszuschlag
§14 Bedarf für Praktikanten
§14a Zusatzleistungen in Härtefällen
§15 Förderungsdauer
§15a Förderungshöchstdauer
§15b Aufnahme und Beendigung der Ausbildung
§16 Förderungsdauer im Ausland
§17 Förderungsarten
§18 Darlehensbedingungen
§18a Einkommensabhängige Rückzahlung
§18b Teilerlaß des Darlehens
§18c Bankdarlehen
§18d Deutsche Ausgleichsbank
§19 Aufrechnung
§20 Rückzahlungspflicht

Abschnitt IV: Einkommensanrechnung
§21 Einkommensbegriff
§22 Berechnungszeitraum für das Einkommen des Auszubildenden
§23 Freibeträge vom Einkommen des Auszubildenden
§24 Berechnungszeitraum für das Einkommen der Eltern und des Ehegatten
§25 Freibeträge vom Einkommen der Eltern und des Ehegatten
§25a Freibeträge vom Einkommen der Eltern in besonderen Fällen

Abschnitt V: Vermögensanrechnung
§26 Umfang der Vermögensanrechnung
§27 Vermögensbegriff
§28 Wertbestimmung des Vermögens
§29 Freibeträge vom Vermögen
§30 Monatlicher Anrechnungsbetrag

Abschnitt VI:
§35 Anpassung der Bedarfssätze und Freibeträge

Abschnitt VII: Vorausleistung und Übergang
§36 Vorausleistung von Ausbildungsförderung
§37 Übergang von Unterhaltsansprüchen
§38 Übergang von anderen Ansprüchen

Abschnitt VIII: Organisation
§39 Auftragsverwaltung
§40 Ämter für Ausbildungsförderung
§40a Landesämter für Ausbildungsförderung
§41 Aufgaben der Ämter für Ausbildungsförderung
§42 Förderungsausschüsse
§43 Aufgaben der Förderungsausschüsse
§44 Beirat für Ausbildungsförderung

Abschnitt IX: Verfahren
§45 Örtliche Zuständigkeit
§45a Wechsel in der Zuständigkeit
§46 Antrag
§47 Auskunftspflichten
§47a Ersatzpflicht des Ehegatten und der Eltern
§48 Mitwirkung von Ausbildungsstätten
§49 Feststellung der Voraussetzungen der Förderung im Ausland
§50 Bescheid
§51 Zahlweise
§53 Änderung des Bescheides
§54 Rechtsweg
§55 Statistik

Abschnitt X:
§56 Aufbringung der Mittel

Abschnitt XI: Bußgeldvorschriften, Übergangs- und Schlußvorschriften
§58 Ordnungswidrigkeiten
§60 Opfer politischer Verfolgung durch SED-Unrecht
§63 Aufgabenübertragung auf das Bundesverwaltungsamt
§64 Übernahme von Bediensteten durch das Bundesverwaltungsamt
§65 Weitergeltende Vorschriften
§66 Aufhebung von Vorschriften
§66a Übergangsvorschrift
§68 Inkrafttreten

Nicht aufgeführte Paragraphen wurden aufgehoben.



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