BAföG - FAQ
BAföG - Gesetz und Verwaltungsvorschriften
Gesetz Stand April 2001, Verwaltungsvorschriften Stand 20.12.2001
Wichtig: Dies ist die Fassung des BAföG-Gesetzes die zwischen April 2001 und Dezember 2004 in Kraft war (wenn man von kleinen redaktionelle Änderungen absieht, die nicht enthalten sind - wie z.B. "Arbeitsagentur" statt "Arbeitsamt" und "Kreditanstalt für Wiederaufbau" statt "Deutsche Aushleichsbank"). Die Verwaltungsvorschriften entsprechen der Fassung nach Einarbeitung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföGÄndVwV 2001) vom 20.12.2001. Falls eine ältere Gesetzesfassung gesucht wird:
Fassung BAföG-Gesetz gültig bis März 2001 (seit wann, wissen wir gar nicht genau, also Vorsicht!)
Hinweis: Für die Richtigkeit der auf diesen Seiten zur Verfügung gestellten Informationen, insbesondere der Gesetzesparagraphen, kann keine Verantwortung übernommen werden. Im Zweifelsfalle sind immer offizielle Unterlagen zu Rate zu ziehen, eine Berufung auf diese Seiten ist nicht ratenswert. Sie sollen lediglich zur ersten Information dienen.
Übersicht
§ 1 Grundsatz
Abschnitt I: Förderungsfähige Ausbildung
§ 2 Ausbildungsstätten
§ 3 Fernunterricht
§ 4 Ausbildung im Inland
§ 5 Ausbildung im Ausland
§ 5a Unberücksichtigte Ausbildungszeiten
§ 6 Förderung der Deutschen im Ausland
§ 7 Erstausbildung, weitere Ausbildung
Abschnitt II: Persönliche Voraussetzungen
§ 8 Staatsangehörigkeit
§ 9 Eignung
§ 10 Alter
Abschnitt III: Leistungen
§ 11 Umfang der Ausbildungsförderung
§ 12 Bedarf für Schüler
§ 13 Bedarf für Studierende
§ 13a Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag
§ 14 Bedarf für Praktikanten
§ 14a Zusatzleistungen in Härtefällen
§ 15 Förderungsdauer
§ 15a Förderungshöchstdauer
§ 15b Aufnahme und Beendigung der Ausbildung
§ 16 Förderungsdauer im Ausland
§ 17 Förderungsarten
§ 18 Darlehensbedingungen
§ 18a Einkommensabhängige Rückzahlung
§ 18b Teilerlaß des Darlehens
§ 18c Bankdarlehen
§ 18d Deutsche Ausgleichsbank
§ 19 Aufrechnung
§ 20 Rückzahlungspflicht
Abschnitt IV: Einkommensanrechnung
§ 21 Einkommensbegriff
§ 22 Berechnungszeitraum für das Einkommen des Auszubildenden
§ 23 Freibeträge vom Einkommen des Auszubildenden
§ 24 Berechnungszeitraum für das Einkommen der Eltern und des Ehegatten
§ 25 Freibeträge vom Einkommen der Eltern und des Ehegatten
Abschnitt V: Vermögensanrechnung
§ 26 Umfang der Vermögensanrechnung
§ 27 Vermögensbegriff
§ 28 Wertbestimmung des Vermögens
§ 29 Freibeträge vom Vermögen
§ 30 Monatlicher Anrechnungsbetrag
Abschnitt VI:
§ 35 Anpassung der Bedarfssätze und Freibeträge
Abschnitt VII: Vorausleistung und Übergang
§ 36 Vorausleistung von Ausbildungsförderung
§ 37 Übergang von Unterhaltsansprüchen
§ 38 Übergang von anderen Ansprüchen
Abschnitt VIII: Organisation
§ 39 Auftragsverwaltung
§ 40 Ämter für Ausbildungsförderung
§ 40a Landesämter für Ausbildungsförderung
§ 41 Aufgaben der Ämter für Ausbildungsförderung
§ 42 Förderungsausschüsse
§ 43 Aufgaben der Förderungsausschüsse
§ 44 Beirat für Ausbildungsförderung
Abschnitt IX: Verfahren
§ 45 Örtliche Zuständigkeit
§ 45a Wechsel in der Zuständigkeit
§ 46 Antrag
§ 47 Auskunftspflichten
§ 47a Ersatzpflicht des Ehegatten und der Eltern
§ 48 Mitwirkung von Ausbildungsstätten
§ 49 Feststellung der Voraussetzungen der Förderung im Ausland
§ 50 Bescheid
§ 51 Zahlweise
§ 53 Änderung des Bescheides
§ 54 Rechtsweg
§ 55 Statistik
Abschnitt X:
§ 56 Aufbringung der Mittel
Abschnitt XI: Bußgeldvorschriften, Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 58 Ordnungswidrigkeiten
§ 60 Opfer politischer Verfolgung durch SED-Unrecht
§ 63 Aufgabenübertragung auf das Bundesverwaltungsamt
§ 64 Übernahme von Bediensteten durch das Bundesverwaltungsamt
§ 65 Weitergeltende Vorschriften
§ 66 Aufhebung von Vorschriften
§ 66a Übergangsvorschrift
§ 68 Inkrafttreten
Nicht aufgeführte Paragraphen wurden aufgehoben.
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