BAföG - FAQ

Förderungsarten [§ 17 BAföG] (Seite 2)

Von Nicola Pridik

4. Das verzinsliche Bankdarlehen

Wann gibt es das verzinsliche Bankdarlehen? Wie bekommt man das Darlehen?

Habt Ihr z. B. einen Fachrichtungswechsel nach zwei Semestern durchgeführt und befindet Ihr Euch im neuen Studiengang (mit 9 Semestern Regelstudienzeit) nun am Ende des 7. Fachsemesters und beantragt erneut BAföG für die letzten beiden Semester, so wird in dem BAföG-Bescheid stehen, dass Euch die Förderung nunmehr nur noch als verzinsliches Bankdarlehen zusteht. Wahrscheinlich wird Euch zeitgleich ein Darlehensvertrag der KfW Förderbank übersandt.

Im Gegensatz zum Staatsdarlehen müsst Ihr also beim Bankdarlehen einen privatrechtlichen Darlehensvertrag abschließen. Euer BAföG-Anspruch verschafft Euch gewissermaßen die Eintrittskarte dafür, einen relativ günstigen Kredit zu erhalten, den Ihr sonst in dieser Form nicht bekommen würdet. Die Obergrenze des Darlehensbetrages legt das BAföG-Amt nach den allgemeinen BAföG-Kriterien fest, die Abwicklung des Vertrages obliegt dagegen der KfW Förderbank. Um Euch die Sache zu erleichtern, müsst Ihr allerdings nicht selbst bei der Bank vorsprechen, sondern könnt den Vertrag beim BAföG-Amt abgeben.

Es steht Euch frei, den möglichen Darlehensbetrag nicht komplett in Anspruch zu nehmen und ihn auf einen geringeren Betrag zu begrenzen. Auch seid Ihr ansonsten frei, mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau gesonderte Vereinbarungen zu treffen. Das Darlehen wird vom Beginn der Auszahlung an verzinst. Bis zum Beginn der Rückzahlung werden die Zinsen aber gestundet.

Wie funktioniert die Rückzahlung?

Im Gegensatz zum Staatsdarlehen beginnt die Rückzahlungspflicht für das Bankdarlehen schon ein halbes Jahr nach Auszahlung der letzten Rate. Die Rückzahlungskonditionen sind ansonsten ähnlich wie beim Staatsdarlehen:
  • Raten von mindestens 105 Euro im Monat
  • Die Begleichung der Raten erfolgt jeweils für drei aufeinander folgende Monate in einer Summe.
  • Die Rückzahlung erfolgt innerhalb von 20 Jahren; für Bank- und Staatsdarlehen zusammen innerhalb von 22 Jahren.
Das Bankdarlehen ist vor dem Staatsdarlehen zurückzuzahlen. Damit hier alles glatt läuft, steht das Bundesverwaltungsamt mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau in Kontakt.

In folgenden Punkten weichen die Bankdarlehenskonditionen von denen des Staatsdarlehens ab:
  • Das Darlehen wird verzinst.
  • Es gibt keine Möglichkeit eines Teilerlasses der Darlehensschuld.
  • Die Rückzahlung beginnt bereits ein halbes Jahr nach Auszahlung der letzten Rate.
Könnt Ihr die Raten nicht (in voller Höhe) zurück zahlen, besteht die Möglichkeit der Stundung (die Zinsen laufen aber weiter) oder der Ratenreduzierung. Die Stundung erfolgt in der Regel für ein Jahr und kann verlängert werden. Auf der Internetseite der KfW Förderbank könnt Ihr die Darlehenskonditionen im Einzelnen nachlesen.

Wichtiger Hinweis: Wer BAföG ausschließlich als Darlehen bezieht, hat ab dem 01.01.2009 dem Grunde nach einen Anspruch auf Wohngeld. In der Gesetzesbegründung zum neuen Wohngeldgesetz wird zwar nur die Hilfe zum Studienabschluss als Beispiel für ein BAföG-Volldarlehen genannt. Dem Wortlaut nach müsste sich die Regelung aber auf alle o. g. Fälle beziehen. (Vgl. § 20 Abs. 2 Satz 2 WoGG n.F.)




Noch Fragen?

Schaut in unser Forum BAföG, vielleicht wurden eure Fragen schon von anderen gestellt und beantwortet. Bei Bedarf könnt ihr auch eigene Beiträge verfassen und euer Problem schildern.



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