BAföG - Datenabgleich
Urteile und Presseschau Nordrhein-Westfalen
Zusammenfassung (Stand 22.06.2005)Zunächst (2002/2003) sah es aus, als ob zu keiner Strafverfolgung käme. Die Staatsanwaltschaften schalteten sich dann aber doch ein und es kommt nun zu eher harten Strafen.
Offenbar werden ab Juni 2005 schon abgearbeitete Altfälle teilweise erneut überprüft. So jedenfalls in einigen Pressemeldungen zu lesen, z.B. Kölnische Rundschau vom 22.06.05 (im Internet veröffentlicht am 21.06.): "Doch nun wurde auf Initiative der zuständigen Ministerien darüber hinaus ein strafrechtlicher Check aller „Altfälle“ forciert, da dies landesweit bisher sehr unterschiedlich gehandhabt wurde." Im Fokus hieß es dazu: "Mit der Nachmeldung soll eine "rechtliche Gleichbehandlung" erreicht werden."
Vermutungen (wie in unserem Forum geäußert), dass dies mit dem Regierungswechsel in NRW zusammenhängen könnte, dürften allerdings falsch sein. Denn die ist noch gar nicht im Amt. Ansonsten noch ein sehr passendes Zitat aus unserem Forum: "Das Ergebnis einer versuchten Gleichmacherei ist nicht, dass alle weniger hart bestraft werden, sondern das Gegenteil, der schlechteste gemeinsame Nenner. Wenn man das auf Länderebene umsetzten würde, herrschten bald überall bayrische Verhältnisse."
Gerichtsverfahren / Strafbefehle (Stand 04.03.2005)
Verwaltungsgericht Düsseldorf (Az 11 K 768/03): In diesem Fall ging es offenbar nur darum, ob die vom Datenabgleich betroffene Studentin zurückzahlen muss. Es kann durchaus noch ein Verfahren wegen Betrugs nachfolgen, da das VG an der Rückzahlung keinen Zweifel hatte: Weder sei der Datenabgleich zu bemängeln, noch das Vermögen nicht ihr zuzurechnen.
Die Studentin hatte sich darauf berufen, das Geld doch eigentlich der Freundin ihres Vaters gehörte und nur auf ihren Namen angelegt war, um Zinsertragssteuern zu sparen. Das leis das Gericht nicht gelten. "Die Studentin habe sich selbst im Formular für den Freistellungsauftrag als Inhaberin des Bankguthabens bezeichnet. Dann könne sie sich später nicht auf das Gegenteil berufen."
Quelle: Westdeutsche Zeitung, 01.03.05 - der Artikel ist allerdings mit Vorsicht zu lesen. Am besten den dazu passenden Forumsbeitrag von Dirk lesen.
Staatsanwaltschaft Münster, Januar 2005: 30 Tagessätze zu 10 Euro, bei 3500 Euro zu Unrecht erhaltenem BAföG in zwei Bewilligungszeiträumen.
Quelle: Bericht in unserem Forum
Amtsgericht Bochum, September 2004: Geldbuße von 500 € ohne Verurteilung - da "Angeklagter" Einspruch gegen Buße (die offenbar ohne Verhandlung auferlegt wurde) vor Gericht zurückzieht. 8000 € BAföG war zu Unrecht geflossen (Schadenssumme damit also 4000 € - der Zuschussanteil). Der BAföG-Empfänger gab an, das Geld gehöre eigentlich seinem Vater ...
Quelle: Bericht in unserem Forum
Amtsgericht Essen, August 2004: Angeklagte hatte 1999 erstmals einen Antrag gestellt und am Ende des Studiums 44.000 Euro Vermögen, das sie nie angegeben hatte, an BAföG hatte sie 8.000 Euro erhalten. Das Amtsgericht verurteilte sie wegen Betruges zu einer Geldstrafe von 3150 Euro, aufgeteilt auf 90 Tagessätze zu 35 Euro.
Laut Oberstaatsanwalt Willi Kassenböhmer lag die Zahl der Tagessätze bei den bisher 60 Fällen, bei denen die Essener Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl verhängt hat, zwischen 40 und 160. Dabei kommt es dann aber meist noch zu einem Gerichtsverfahren, dass die Höhe der Strafe ändern (meist mindern) kann.
Amtsgericht Rheine, Juli 2004: Geldstrafe von 80 Tagessätzen je 40 € bei 14300 € erhaltenem BAföG, Vermögen am Ende 42672 €. Angeblich hatte der Vater für den Sohn angespart, er selbst habe davon trotz erteilter Freistellungsanträge nichts gewusst. Staatsanwaltschaft forderte höhere Strafe (>90 Tagessätze), es geht in Revision.
Quelle: Bericht in unserem Forum
Ein besonders krasses Beispiel: In Paderborn (Landgericht Paderborn, Az 23a Ds 94/04) wurde im April 2004 eine Freiheitsstrafe verhängt (auf Bewährung, wirklich ins Gefängnis muss der Bestrafte also nicht, trotzdem ...). Beim vorliegenden Fall hatte der BAföG-Empfänger einmal 14.000 Euro sowie beim zweiten Mal 19.000 Euro an seine Schwester überwiesen, jeweils vor Antragstellung. Der Richter sagte dazu: "Wir kommen nicht darum herum, dass das Sozialleistungsbetrug und kein Kavaliersdelikt ist. Da muss ein Zeichen gesetzt werden. Wie konnten Sie nur so dumm sein zu glauben, dass so etwas nicht auffliegt?"
Quelle: nw-news.de (07.04.2004; leider inzwischen nicht mehr auf Webseite auffindbar)
Vor dem Amtsgericht Münster wurde am 16.03.2004 (Az 36 Ds 39 Js 538/03) eine BAföG-Empfängerin, die über 4 Bewilligungszeiträume insgesamt 22896,12 € BAföG zu Unrecht bezogen hatte, zu 130 Tagessätzen je 20 € verurteilt. Die Verurteilte hatte vor dem Studium von ihren Eltern "Startkapital für die berufliche Zukunft" in erheblicher Höhe erhalten, das sie nicht angegeben hatte, weil es ja für später gedacht war. Das Urteil kann bei bafoeg-rechner.de als PDF heruntergeladen werden. Offenbar wurde von der Verurteilten Berufung eingelegt.
Beim AStA der FH Aachen kann man ein PDF downloaden, in dem ein Rechtsanwalt (Stand 3.6.2004) erlätert, welche Strafen nach seiner Erfahrung die Staatsanwaltschaft Aachen beantragt. Demnach wird bei einer Rückzahlungssumme bis 2000 € das Verfahren eingestellt, bis 5000 € ebenso, allerdings wird dann eine Zahlung an eine gemeinnützige Einrichtung oder die Staatskasse zur Bedingung der Einstellung gemacht. Bis 7000 € gibt's eine Verwarnung mit Geldbuße, damit bleibt das Führungszeugnis auch noch sauber. Darüber gibt es ein Gerichtsverfahren.
Im Forum des Studentenwerk Aachen berichtete ein Betroffener aus NRW am 19.07.2004 folgendes:
Ich habe auf eine genaue Berechnung bei der Rückforderung verzichtet und alles (fast 8000 Euro) sofort zurückgezahlt. Das war Anfang 2003. Ich habe 3 Anträge gestellt [gemeint ist, dass es um drei BAföG-Bewilligungszeiträume ging, in denen Vermögen nicht bzw. zu gering angegeben wurde; Anm.d.Red.]. Für die Abwicklung der Strafsache habe ich eine Anwalt beauftragt. Der StA wollte zunächst 70 Tagessätze a 40 Euro. Mein Anwalt konnte aber den Betrag zumindest auf 30 Euro drücken, so dass die Strafe insgesamt 2100 Euro beträgt. Mit der Anzahl der Tagessätze bin ich zufrieden, allerdings halte ich den Tagessatz für einen Studenten, der zur Zeit von Rund 300 Euro im Monat lebt, recht hoch. Leider hätte sich ein Widerspruch auf Grund der höheren Anwaltskosten nicht wirklich gelohnt (wenn man davon ausgeht, dass man den Tagessatz auf 25 Euro drücken könnte). Zudem ist das Gericht nicht an den Strafbefehl gebunden und es könnte durchaus noch schlechter ausgehen. Außerdem wurde mir gestattet, die Strafe in monatlichen Raten zu begleichen, wodurch die Strafe durch den Wertverfall letztlich geringer ist.
Die Einzelstrafen waren 40, 50 und 30 Tagessätze a 30 Euro. Der Anwalt hat ca. 350 Euro gekostet
Zusammengefasste Zahlen für 2001 (Stand 12.08.2004)
Landesweit
Ca. 55.000 studentische BAföG-EmpfängerInnen
Überprüfung von 16.409 Studierenden
davon sind jedoch erst 9.929 Fälle bearbeitet,
5.276 Rückforderungsbescheide wurden gestellt.
Presseschau / Quellen
- Bafög-Schwindler im Visier der Justiz (Kölnische Rundschau, 21.06.2005)
- Ministerium will gegen BAföG-Missbrauch vorgehen (wdr.de, 12.08.2004)
- "Deutliches Zeichen an die Studenten" (WAZ, 02.08.2004)
- Bafög-Amt wurde um 2,6 Millionen erleichtert (NRW, 02.08.2004)
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