BAföG - Datenabgleich
Urteile und Presseschau Niedersachsen (Stand 08.04.2005)

Zusammenfassung

Alles an die Staatsanwaltschaft.



Gerichtsverfahren / Presseschau (Stand 08.04.2005)

Amtsgericht Göttingen, April 2005 (Az. 2 A 13/05): BAföG-Empfänger hatte halbe Million Mark von seinem verstorbenen Vater geerbt, allerdings gab es diverse rechtliche Ansprüche der Mutter und sein Bruder sollte 50.000 DM erhalten. Der BAföG-Empfänger hatte geltend gemacht, dass er wegen dieser Zahlungsverpflichtungen über keinerlei anrechenbares Vermögen mehr verfüge. Er hatte jedoch seinem Bruder statt der 50000 Mark rund 85000 Mark ausgezahlt. Und das auch noch früher, als es laut Testament sollte. Da der Kläger kurz nach den verfrühten und überhöhten Zahlungen den Antrag auf Bafög gestellt hatte, sprach das Gericht von rechtsmissbräuchlicher Vermögensverschiebung.

Quelle: Erbe scheitert mit Bafög-Trick (lawchannel.de, 08.04.2005)

In Osnabrück hat das Landgericht ein Urteil des Amtsgerichts (AG) nach unten korrigiert. Ein 29 Jahre alter Rechtsreferendar muss nun "nur" noch 70 Tagessätze zu 25 Euro zahlen, das AG wollte 90. Der Mann hatte zu Beginn des Studiums 1998 beim Antrag auf Förderung verschwiegen, dass er kurz zuvor seinen Eltern 100.000 Mark geschenkt hatte, die er nach dem Studium zurückerhalten sollte. Er bekam dann insgesamt 16.000 Euro BAföG.
Offenbar (das geht aus der Quelle nicht eindeutig hervor) hat der Betroffene selbst die Schenkung offengelegt, nachdem er im Rahmen des Datenabgleichs wegen anderen Vermögens um Auskunft gebeten wurde. Das mag das noch milde Urteil erklären.

Quelle: Rechtsreferendar wegen Bafög-Betrugs verurteilt (lawchannel.de, 09.12.2004)

In Braunschweig wurde einer Studentin bei insgesamt 11245 Euro zu viel kassiertem BAföG lediglich eine Verwarnung ausgesprochen und 60 Stunden gemeinnützige Arbeit verlangt. Da sie zu den Antragszeitpunkten (3 Bewilligungszeiträume waren betroffen) noch unter 21 war, wurde Jugendstrafrecht angesetzt. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen eine sechsmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert.

Quelle: Bafög-Betrug: Studentin verurteilt (newsclick.de, 04.12.2004)

Amtsgericht Göttingen, Juli 2004: Studentin hatte über 15.000 Euro BAföG bezogen, trotz Vermögens von 45.000 Euro. Es werden 80 Tagessätze je 15 Euro verhägt (=1200 Euro).

Von einem Rechtsanwalt erhielten wir Anfang Juni 2004 folgende Info: In einem Fall in Lüneburg, in dem der Mandant deutlich über 10.000 € zurückzahlen muss, konnte durch Verhandlung mit der Staatsanwaltschaft erreicht werden, dass im Strafbefehlsverfahren "nur" 85 Tagessätze verhängt wurden.



Zusammengefasste Zahlen für 2001 (Stand 27.07.2004)

Nach den Presseberichten am 27.07.2004 ist man in Niedersachsen noch mit dem Jahr 2000 beschäftigt, insgesamt gab es 6.155 Verdachtsfälle, von denen 25% sich als unbegründet herausstellten. 394 BAföG-Empfänger wurden bisher mit einem Bußgeld belangt, 2609 erhielten einen Rückzahlungsbescheid. 1.847 Fälle sind noch am Laufen.
2001 gab es dann noch 3.611 Verdachtsfälle (was allerdings kein Wunder ist: Der Vermögens-Freibetrag wurde ja 2001 deutlich hochgesetzt), von denen erst 20% geprüft wurden, dabei stellten sich zwei Drittel als unbegründet heraus.




Diese Seite verlinken »

 
 

Logo von Studis Online  Studieren leicht gemacht