BAföG - Datenabgleich
Urteile und Presseschau Hessen (Stand 07.12.2005)

Zusammenfassung

Die Überprüfung von 2001 hat sich offenbar bis Mitte 2004 hingezogen, die Staatsanwaltschaften haben sich erst dann für 2001er-Fälle eingeschalten.



Zusammengefasste Zahlen (Stand 23.03.2005)

Hessenweit

Zahlen vom Juli 2004 bezogen auf Fälle von 2001 22.331 BAföG-Empfänger
3.084 gaben Anlass zu weiteren Prüfungen (von denen im Juli 2004 erst 83,2% abgeschlossen waren)
1925 erhielten Rückforderungsbescheid, insgesamt waren bis Juli 2004 rund 10,6 Mio. Euro zurück zu zahlen
455 Bußgeldbescheide über 182.689 Euro

Zahlen vom März 2005 bezogen auf Fälle von 2001 und 2002 rund 3300 Rückforderungsbescheide über insgesamt mehr als 15 Mio. Euro (Landesanteil 5,3 Mio. Euro, davon sind bisher 4 Mio. zurückgezahlt worden).

Studentenwerk Gießen (Uni, FH), bezogen auf 2001:
7.264 BAföG-Empfänger
1.043 Verdachtsfälle durch den Datenabgleich
774 die aus Sicht des BAföG-Amtes nach näherer Überprüfung tatsächlich zu viel BAföG erhalten hatten, Rückzahlungssumme insgesamt 4,1 Mio. Euro
317 Bußgeldbescheide über insgesamt 108.000 Euro
Ob sich Staatsanwaltschaft auch für 2001er-Fälle einschaltet, ist noch unklar.
Laut dem Ministerium sollen in Gießen besonders viele "Missbrauchsfälle" bekannt geworden sein. Warum auch immer ...

Uni Kassel, bezogen auf 2001:
2.822 BAföG-Empfänger
430 Verdachtsfälle durch den Datenabgleich
325 die aus Sicht des BAföG-Amtes nach näherer Überprüfung tatsächlich zu viel BAföG erhalten hatten, Rückzahlungssumme insgesamt 1,9 Mio. Euro
Die Staatsanwaltschaft Kassel ermittelt in allen Fällen wegen des Verdachts des Betrugs, so Oberstaatsanwalt Hans-Manfred Jung.



Presseschau / Quellen

In einer Presseerklärung vom 24.3.2005 äußert sich Wissenschaftsminister Corts etwas versöhnlicher als noch im Vorjahr (siehe weiter unten). Nachdem er die hessischen Überprüfungserfolge feiert, folgen abschließend diese Sätze:

Schüler oder Studierende, denen BAföG-Missbrauch nachgewiesen wurde, müssen nach den Worten des Ministers mit Ordnungswidrigkeitsverfahren oder, in einigen Fällen, sogar mit Strafverfahren rechnen. Minister Corts warnte allerdings davor, diese jungen Leute zu kriminalisieren.

Die Ermittlungen hätten ergeben, dass die entsprechenden Schüler oder Studierenden die Höchstsumme des erlaubten Vermögens häufig ohne eigenes Wissen überschritten hätten.
Am 19.7.2004 berichteten viele Zeitungen zum "BAföG-Betrug" in Hessen, da in diesen Tagen offenbar das Ministerium eine Pressemitteilung zum Stand der Ermittlungen herausgegeben hatte. Folgende Beiträge sind uns bekannt und im Internet erreichbar:

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