BAföG-Datenabgleich
Wann ist Jugendstrafrecht anwendbar und mit welchen Konsequenzen?
Die Jugendstaatsanwaltschaft und das Jugendgericht sind bereits dann zuständig, wenn die/der Betroffene zum Zeitpunkt der Tatbegehung (Antragstellung) das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Jugendrecht ist dann anwendbar, wenn die/der Betroffene zum genannten Zeitpunkt zwar bereits 18 aber noch keine 21 Jahre alt gewesen ist.Neben dem Alter bei der Tat müssten für die Anwendung von Jugendstrafrecht entweder "Reifeverzögerungen" vorliegen oder es würde sich bei der Tat um eine "typische Jugendverfehlung" handeln. In den BAföG-Fällen kommt regelmäßig ausschließlich die erste Alternative in Betracht. In Großstädten tendieren die Jugendrichter erfahrungsgemäß eher zur Anwendung von Jugendstrafrecht als in ländlich oder kleinstädtisch orientierten Gerichtsbezirken.
Vorteile bei Anwendung von Jugendstrafrecht

Weitere Hinweise zur Anwendbarkeit von Jugendstrafrecht und worauf zu achten ist
"Reifeverzögerungen" werden durch die Jugendgerichte in aller Regel bereits dann bejaht, wenn dargelegt werden kann, dass der Betroffene zum Zeitpunkt der Antragstellung noch kein "Erwachsenenleben" geführt hat, also noch zuhause lebte und (unverändert zur Kindheit) in die Familie bzw. in den elterlichen Haushalt eingebunden war, etc. Diese Umstände sind frühzeitig darzulegen, also bereits im Gespräch mit der sogenannten "Jugendgerichtshilfe" (Mitarbeiter der Stadt- oder Kreisjugendämter, die im Vorfeld der Hauptverhandlung und zur Unterstützung der Jugendrichter das familiäre und soziale Umfeld der Betroffenen zu ermitteln haben).
Bei mehreren Taten, die teilweise vor der Vollendung des 21. Lebensjahres und teilweise erst später begangen werden, muss der Jugendrichter entscheiden, in welcher Altersphase das Schwergewicht liegt. Bei den BAföG-Fällen lässt sich mit guten Gründen darlegen, dass der Schwerpunkt stets bei der ersten Tat liegt, da die Folgeanträge lediglich Ausflüsse der ersten Antragstellung gewesen sind und dass daher einheitlich Jugendstrafrecht anzuwenden ist.
Zahlreiche Jugendgerichte erlassen aufgrund entsprechender Anträge der Jugendstaatsanwaltschaften Strafbefehle in den BAföG-Fällen. Gegen diese Strafbefehle sollte Einspruch eingelegt werden mit dem Ziel, dass in der nunmehr anzuberaumenden Hauptverhandlung Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt, was in den meisten Fällen auch durchgesetzt werden kann.
- BAföG-Datenabgleich - Einführung, wie es zum Datenabgleich kommt und was geprüft wird »
- Rechtliche Grundlagen für den Datenabgleich »
- Keine Rückzahlungsverpflichtung bei Unkenntnis vorhandener Vermögenswerte »
- Problematik Treuhandverhältnisse »
- Tipps, u.a. zum Thema "Was tun, wenn BAföG-Amt nach einer Stellungnahme fragt?" »
- Mögliche Folgen: Rückzahlungsbescheid, Staatsanwaltschaft, Strafe »
- Wann ist Jugendstrafrecht anwendbar und mit welchen Konsequenzen? »
- Mehr zu möglichen Folgen: Strafbemessung, Tagessätze, vorbestraft? »
- Urteile und Strafen in den einzelnen Bundesländern (mit Aktenzeichen der uns bekannten Urteile, letzte Änderung 04.07.07, Baden-Württemberg) »
- Kritik am Datenabgleich »
- Weitere (ältere) Artikel und Links zum Thema Datenabgleich »
Schaut in unser BAföG-Forum Vermögen / Datenabgleich, vielleicht wurden eure Fragen schon von anderen gestellt und beantwortet. Bei Bedarf könnt ihr auch eigene Beiträge verfassen und Euer Problem schildern.
Urlaubssemester - FAQ
Gründe für eine Unterbrechung des Studiums gibt es viele: Schwangerschaft, Kindeserziehung, Krankheit, Praktikum, Auslandsstudium, Erwerbstätigkeit ... Doch welche berechtigen dazu, ein Urlaubssemester zu nehmen? Warum kann man das Studium im Übrigen nicht einfach so unterbrechen? - Pausiert Ihr dann ganz offiziell, stellen sich weitere Fragen: Darf ich im Urlaubssemester an Prüfungen teilnehmen? Erhalte ich weiterhin BAföG? Und wie finanziere ich sonst meinen Lebensunterhalt? Gibt es Kindergeld? Bleibe ich als StudentIn krankenversichert? Unser FAQ gibt Antworten ...
Mit BAföG ins Studium?
Neue Studiengänge im Gesundheitswesen, aber auch steigende Anforderungen im Beruf lassen immer mehr Erwerbstätige in Gesundheitsfachberufen über ein Studium nachdenken. Doch wie sieht es mit dessen Finanzierung aus? Besteht auch in fortgeschrittenem Alter mit abgeschlossener Berufsausbildung noch eine Chance auf (elternunabhängiges) BAföG? Nicola Pridik geht der Frage nach und gibt zugleich Hinweise zu weiteren Finanzierungsmöglichkeiten.
24. BAföG-Änderungsgesetz tritt in Kraft
Das 24. BAföG-Änderungsgesetz ist heute verkündet worden. Es gibt nur eine einzige Änderung: Durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juni 2011 war eine angepasste Regelung für den studiendauerabhängigen Teilerlass nötig geworden. Diese betrifft nur Studiengänge, bei denen eine Mindeststudiendauer festgelegt ist, die ein Unterschreiten der Regelstudienzeit unmöglich macht.
Diese Seite verlinken »



![[M] Studis Online mit einem Bild von Udo Kroener - fotolia.com BAföG-Rechner](http://www.studis-online.de/Bilder/bafoegrechner312x110.jpg)


